Wunschtermin MRT & CT für Kassenpatienten

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Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben es satt, lange auf MRT- oder CT-Termine warten zu müssen?
Als Selbstzahler können Sie viele radiologische Leistungen in Anspruch nehmen und sich Ihren Wunschtermin in unserer Praxis aussuchen.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Wunschtermin: Sie können selbst entscheiden, wann Sie von montags bis freitags im Zeitfenster von 07:00 bis 18:00 Uhr zu uns zur Untersuchung erscheinen möchten.
  • Sie erhalten eine individuellere Betreuung und auf Wunsch immer ein Arztgespräch.
  • Sie sind nicht an bürokratische Prozesse und Vorschriften der Krankenkasse gebunden.
  • Unter Umständen können Sie die Untersuchungskosten steuerlich geltend machen.

Terminanfrage

Hier können Sie Ihre gewünschte Leistung wählen und eine Terminanfrage stellen – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Wichtiger Hinweis!

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die voraussichtlichen Untersuchungskosten, ggf. zuzüglich Kosten für Kontrastmittel (ca. € 140 bis € 216), Medikamente oder sonstige medizinisch notwendige Sachmittel.

Möglichkeiten, als Kassenpatient einen schnellen Termin zu bekommen

Zu unserem Bedauern können wir bei der Terminvergabe nicht immer bewerten, welche Anliegen keinen Aufschub dulden.

Als gesetzlich krankenversicherter Patient haben Sie mehrere Möglichkeiten, wenn Sie einen dringenden (schnellen) Termin benötigen:

Bei Verdacht auf Tiefe Venenthrombose (TVT) / Lungenembolie, AVK Stadium III/IV (nächtlicher Ruheschmerz, trophische Störungen), Kritische Bein-Ischämie, Thrombotischer Arterienverschluss, Transitorische Ischämische Attacke (TIA), Insult (Schlaganfall), Thrombophlebitis, Dialyseshuntprobleme, Steinausschluss, Pneumonie, Frakturen, Divertikulitis, Blutungen (Kopf) kann Ihr Haus-/Facharzt einen Notfalltermin innerhalb unserer Öffnungszeiten / telefonischen Erreichbarkeit bei uns anmelden.

Ihr Hausarzt kann Sie für eine dringend notwendige Untersuchung als „Hausarztvermittlungsfall“ bei uns anmelden oder den entsprechenden Vermerk auf Ihre Überweisung schreiben – Sie erhalten dann gemäß der Dringlichkeit auf jeden Fall kurzfristig (innerhalb von 35 Tagen) einen Termin.

Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt können Ihnen eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode ausstellen. Mit diesem Dringlichkeitscode können Sie sich ausschließlich an die Terminservicestelle der KV (Kassenärztliche Vereinigung) wenden, diese vermittelt Ihnen dann einen Termin an einen entsprechenden Facharzt (innerhalb von 35 Tagen). Hierbei ist zu beachten, dass die Terminservicestelle der KV nicht verpflichtet ist, Ihnen einen Termin in einer von Ihnen gewünschten medizinischen Einrichtung zu vermitteln. Bei der Terminvermittlung ist ausschlaggebend, in welcher medizinischen Einrichtung der nächste freie Termin für Ihre benötigte Untersuchung/Behandlung ist. Die Terminservicestelle der KV ist 24/7 erreichbar unter der Telefonnummer 116 117.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben gemäß § 18 Abs. 8 Nr. 2 BMV-Ä (Bundesmantelvertrag – Ärzte) die Möglichkeit, eine medizinische Leistung, die regulär von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, auch gegen Selbstzahlung durchführen zu lassen. Das bedeutet, sie zahlen die Kosten für die gewünschte medizinische Leistung freiwillig selber. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Rechnung für die erbrachte Leistung wird direkt an den Patienten gestellt. Sollte der Patient die Abrechnung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen wollen, machen wir darauf aufmerksam, dass die meisten Versicherungen den Rechnungsbetrag nicht oder nicht vollständig erstatten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in den meisten Fällen nicht möglich ist, die exakten Kosten im Voraus zu ermitteln, da Umfang und Ablauf der Untersuchung/Behandlung jeweils individuell Ihrem Beschwerdebild und Ihren persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen angepasst werden.

Zu den angegebenen Leistungen kommen ggf. Kosten für Kontrastmittel (ca. € 140 bis € 216), Medikamente oder sonstige medizinisch notwendige Sachmittel hinzu.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich dieses Angebot ausschließlich an unsere gesetzlich krankenversicherten Patienten richtet und wir daher den Versicherungsstatus anhand der elektronischen Gesundheitskarte festhalten. Bitte beachten Sie, dass ein Behandlungsvertrag erst nach der Bestätigung des Termins durch das RVZ begründet wird. Für privat krankenversicherte Patienten gelten aufgrund der mindestens teilweisen Kostenübernahme durch die jeweilige PKV andere Preise.

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Unser Praxis-Team wird sich schnellstmöglich um Ihre Anfrage kümmern!